Wir erfĂĽllen die Anliegerpflichten gemäss gĂĽltiger Ortssatzung durch Beräumen  und / oder Abstumpfen der öffentlichen sowie aller fĂĽr das Funktionieren Ihres GrundstĂĽckes notwendigen Wege und Flächen. 

 

Dazu gehört neben der Bereitstellung von Streugut auch das Befreien von Schnee- und Eisdecken, sobald es die Wetterlage als sinnvoll erscheinen lässt.

Unser Winterdienst ist so straff organisiert, dass auch bei extremen Witterungsbedingungen Ausfälle ausgeschlossen sind. Die gesetzlichen Anforderungen werden hier schnell und trotzdem preiswert erfüllt und im Notfall hilft Einer dem Anderen.

Am Ende des Winters beräumen wir selbstverständlich noch vorhandenes Streugut.

 

Winterdienst